Vorgaben:
Bitte beachten! Es gilt: Mit Absenden dieser Beitrittserklärung erkenne ich die derzeit gültige Satzung des Vereins an. Die Ermächtigung zum Einzug von Forderungen mittels Lastschrift
(Einzugsermächtigung) kann ich jederzeit widerrufen. Die Mitgliedschaft wird erst mit Anerkennung durch den Vorstand wirksam. Mir ist bekannt, dass das Geldinstitut zur Einlösung von
Lastschriften nicht verpflichtet ist, wenn zum Zeitpunkt der Buchung das Konto nicht die erforderliche Deckung aufweist. Rücklastgebühren und alle im Zusammenhang mit einer Nichteinlösung von
Beitragsforderungen dem Verein entstehenden Kosten gehen zu meinen Lasten. Die Lastschriftermächtigung erlischt automatisch bei ordnungsgemäßem Austritt aus dem Verein. Ausnahmefall: Sofern die
Teilnahme am Einzugsverfahren nicht vereinbart ist, verpflichte ich mich, den im Voraus fälligen Beitrag vierteljährlich auf das Konto des Vereins (IBAN DE91285500000110225547) zu
überweisen. Geschieht dies nicht oder nicht rechtzeitig, stellt der Verein mir eine Rechnung mit einer Zahlungsfrist von 7 Tagen. Die dem Verein für die Rechnungsstellung entstehenden
Aufwendungen gehen zu meinen Lasten, gleiches gilt für Zahlungserinnerungen. Bei Beitragsrückständen ist entsprechend der Satzung zu handeln. Ein Austritt ist nur zum jeweiligen Quartalsende
möglich. Die Kündigung der Mitgliedschaft sollte durch einen eingeschriebenen Brief erfolgen. Fußball: Der Verein beantragt unmittelbar zu Beginn der Mitgliedschaft für das neue aktive Mitglied
einen Spielerpass. Die Gebühren für die Ausstellung dieses Passes werden dem Verein in Rechnung gestellt. Beendet das neue Mitglied die Mitgliedschaft vor Ablauf eines Beitragsjahres, ist dem
Verein die verauslagte Gebühr für die Ausstellung des Spielerpasses zu erstatten. Dies gilt ohne Ausnahme!